Absturzsicherung: wichtig für die Sicherheit bei Dacharbeiten
Dachdecker sind bei ihrer Arbeit stets einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt. Die Arbeit in der Höhe führt dazu, dass ein falscher Schritt für einen folgenschweren Unfall ausreicht. Während dies früher zum Berufsrisiko der Handwerker gehörte, gibt es mittlerweile vielfältige Möglichkeiten, um sich vor einem Absturz zu schützen. In unserem Fachbetrieb bieten wir an, für eine zuverlässige Absturzsicherung bei Ihren Bauprojekten zu sorgen.
Unterschiedliche Möglichkeiten für die Absturzsicherung
Für die Absturzsicherung bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten: die individuelle und die kollektive Absturzsicherung. Diese weisen erhebliche Unterschiede auf. Daher ist es stets wichtig, sich genau zu überlegen, welche Form für Ihr Gebäude die richtige ist.
Individuelle Schutzvorkehrungen
Bei der individuellen Absturzsicherung schützt sich eine einzelne Arbeitskraft gegen einen Absturz. Hierfür kommt zum einen ein Gurt zum Einsatz, der für einen sicheren Halt sorgt. Zum anderen ist ein Seil mit einer entsprechenden Belastbarkeit erforderlich. Diese Elemente gehören zur persönlichen Schutzausrüstung der Arbeitskräfte. Am Haus müssen jedoch entsprechende Anschlagseinrichtungen vorhanden sein. Diese müssen eine feste Verbindung mit der persönlichen Schutzausrüstung ermöglichen und außerdem die erforderliche Tragfähigkeit aufweisen.
Kollektive Schutzvorkehrungen
Eine weitere Möglichkeit stellt es dar, kollektive Schutzvorkehrungen zu treffen. Diese schützen alle Arbeitskräfte, die sich auf dem Dach befinden. Bei längeren oder regelmäßigen Arbeiten auf dem Dach ist hierfür ein fest installiertes Geländer sinnvoll. Bei einer kürzeren Dauer erfüllen jedoch auch Gerüste, die mit Gewichten beschwert sind, die Schutzanforderungen. Diese Vorkehrungen sichern die Absturzkante zuverlässig ab.
Individueller oder kollektive Absturzsicherung: Welche Alternative ist besser?
Nun stellt sich noch die Frage, ob eine individuelle oder eine kollektive Absturzsicherung vorzuziehen ist. Das hängt jedoch stets vom konkreten Einzelfall ab. Grundsätzlich ist eine kollektive Absicherung sinnvoll, da diese das Risiko einer fehlerhaften Anwendung durch die Arbeitskraft ausschließt. Allerdings ist diese nicht in allen Fällen möglich oder wirtschaftlich. Beispielsweise eignet sich die kollektive Absturzsicherung nur für Flachdächer. Bei einem Schrägdach sind daher immer individuelle Schutzvorkehrungen notwendig. Darüber hinaus sind die Kosten für eine kollektive Absicherung deutlich höher. Wenn es sich beispielsweise nur um eine kleine Ausbesserungsmaßnahme handelt, die innerhalb weniger Stunden erledigt ist, ist sie daher nicht wirtschaftlich. In unserem Fachbetrieb informieren wir Sie gerne über alle Aspekte, die Sie bei dieser Entscheidung berücksichtigen sollten.
Ist eine Absturzsicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Die Antwort auf diese Frage hängt von der Beschaffenheit Ihres Dachs ab. Grundsätzlich müssen Sie bereits ab einer Falltiefe von nur einem Meter Sicherungsmaßnahmen treffen. Allerdings gibt es dabei auch Ausnahmen. Wenn die Dachneigung einen Winkel von 22,5° nicht überschreitet und die Grundfläche des Dachs außerdem unter 50 m² liegt, müssen Sie die Schutzmaßnahmen erst ab einer Falltiefe von 3 m durchführen. Bei der Absturzsicherung müssen Sie außerdem beachten, dass Sie hierbei nicht nur die Dachränder absichern müssen, sondern auch – falls vorhanden – Lichtkuppeln und Lichtbänder.